Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette beantragen

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    In ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.

    Eine Feinstaubplakette kann gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden. Feinstaubplaketten können auch für Fahrzeuge, die außerhalb des Kreises Gütersloh oder im Ausland zugelassen sind, gekauft werden.

    Wenn eine entsprechende Feinstaubplakette für ein Fahrzeug nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der für die Umweltzone zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

    Die Plakettenfarbe (Rot, Gelb, Grün) richtet sich nach den technischen Daten des Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind.

    Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette:

    1. Mobile Maschinen und Geräte (z.B. land- und forstwirtschaftliche Kfz)
    2. Arbeitsmaschinen
    3. Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
    4. Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) , Schwerbehindertenausweis ist bei der Fahrt mitzuführen
    5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
    6. Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
    7. Fahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
    8. Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
    9. Handwerker-Fahrzeuge mit entsprechenden Parkausweisen
    10. Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4e5e9146b83dbfcdf052223dff39a474

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Online-Beantragung:

    • Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
    • Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
    • Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
    • Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.

     

    Beantragung vor Ort:

    • Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
    • (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
    • Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
    • Ihre Daten werden aufgenommen.
    • Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.

     

    In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Online-Beantragung: Wenige Tage nach Zahlungseingang Beantragung vor Ort: sofort

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    5,80 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Plaketten erhalten Sie

    • in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
    • bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).

    Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de