Feinstaubplakette beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Seit dem Jahr 2008 gibt es in vielen Städten und Gebieten Deutschlands Umweltzonen. Auch das Zentrum der Stadt Köln ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in diese Zonen nicht mehr hineinfahren, wenn sie über keine gültige Feinstaubplakette verfügen.
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Ansprechpartner
Zulassungsstelle Bergheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-0
E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de
Zulassungsstelle Hürth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-0
E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Bundes-Imissionsschutzgesetz
- §40 Abs. 1 Bundes-Imissionsschutzgesetz
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Verfahrensablauf
Online-Beantragung:
- Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
- Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
- Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
- Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.
Beantragung vor Ort:
- Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
- (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
- Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
- Ihre Daten werden aufgenommen.
- Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.
In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Erwerb vor Einfahrt in eine Umweltzone. Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird geprüft, ob und welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhält.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wo kann ich die Feinstaubplakette erhalten?
Wir empfehlen direkt bei der Zulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeuges den Kauf der Plakette. Sie können die Plakette alternativ auch bei einer Sachverständigenorganisation kaufen.
Brauche ich einen Termin für die Austellung einer Feinstaubplakette?
Ja, hierfür den Termin "Sonstiges" auswählen.
Brauche ich eine neue Feinstaubplakette, wenn sich mein Kennzeichen ändert?
Ja, die Kennzeichenkombination auf Ihrer Plakette und an Ihrem Fahrzeug müssen übereinstimmen.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Ja, es gibt Ausnahmeregelungen, die je nach Umweltzone unterschiedlich sein können. Informationen über Ausnahmen bezüglich der Umweltzone in Köln finden Sie hier: Ausnahmen Umweltzone Stadt Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die Umweltplakette muss von innen im unteren Bereich der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite gut leserlich angebracht werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis