Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette beantragen

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Seit dem Jahr 2008 gibt es in vielen Städten und Gebieten Deutschlands Umweltzonen. Auch das Zentrum der Stadt Köln ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in diese Zonen nicht mehr hineinfahren, wenn sie über keine gültige Feinstaubplakette verfügen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_af90939f89d97be9c18c4e25734bc0bf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Bundes-Imissionsschutzgesetz
    • §40 Abs. 1 Bundes-Imissionsschutzgesetz
    • Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

    Verfahrensablauf

    Online-Beantragung:

    • Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
    • Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
    • Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
    • Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.

     

    Beantragung vor Ort:

    • Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
    • (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
    • Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
    • Ihre Daten werden aufgenommen.
    • Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.

     

    In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Erwerb vor Einfahrt in eine Umweltzone. Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird geprüft, ob und welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhält.

    Bearbeitungsdauer

    Online-Beantragung: Wenige Tage nach Zahlungseingang Beantragung vor Ort: sofort

    Kosten

    Je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wo kann ich die Feinstaubplakette erhalten?
    Wir empfehlen direkt bei der Zulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeuges den Kauf der Plakette. Sie können die Plakette alternativ auch bei einer Sachverständigenorganisation kaufen.

    Brauche ich einen Termin für die Austellung einer Feinstaubplakette?
    Ja, hierfür den Termin "Sonstiges" auswählen.

    Brauche ich eine neue Feinstaubplakette, wenn sich mein Kennzeichen ändert?
    Ja, die Kennzeichenkombination auf Ihrer Plakette und an Ihrem Fahrzeug müssen übereinstimmen.

    Gibt es Ausnahmeregelungen?
    Ja, es gibt Ausnahmeregelungen, die je nach Umweltzone unterschiedlich sein können. Informationen über Ausnahmen bezüglich der Umweltzone in Köln finden Sie hier: Ausnahmen Umweltzone Stadt Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Umweltplakette muss von innen im unteren Bereich der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite gut leserlich angebracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de