Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette beantragen

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweis:
    Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a0932629b73ea7e1031d7e608c97d0a3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
    • Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
    • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
    • Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
    • gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
    • Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
    • Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
    • gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
    • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Online-Beantragung:

    • Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
    • Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
    • Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
    • Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.

     

    Beantragung vor Ort:

    • Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
    • (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
    • Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
    • Ihre Daten werden aufgenommen.
    • Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.

     

    In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Online-Beantragung: Wenige Tage nach Zahlungseingang Beantragung vor Ort: sofort

    Kosten

    Je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Plaketten erhalten Sie

    • in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
    • bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).

    Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).

    Weitere Informationen

    http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/umweltzonen-umweltplakette/ http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de