Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette beantragen

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Für zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). 

    Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.

    Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise.

    Für die Beantragung verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_00e73e223de738b3c4fb75165ca14190

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fahrzeugpapiere als Upload

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen


    Online-Bestellung von Plaketten für ausländische Fahrzeuge

    Dazu muss ein Scan der Fahrzeugpapiere beigefügt werden, aus dem das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum, der Fahrzeugtyp (PKW/LKW) und die Antriebsart (Diesel/Benzin/Elektro) ersichtlich sind.
    Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls nachzuweisen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Werktage dauern.

    Kosten

    Je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Plaketten erhalten Sie

    • in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
    • bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).

    Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).

    Weitere Informationen

    http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/umweltzonen-umweltplakette/ http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de