Feinstaubplakette beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Für zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Fahrzeugpapiere als Upload
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Online-Bestellung von Plaketten für ausländische Fahrzeuge
Dazu muss ein Scan der Fahrzeugpapiere beigefügt werden, aus dem das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum, der Fahrzeugtyp (PKW/LKW) und die Antriebsart (Diesel/Benzin/Elektro) ersichtlich sind.
Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls nachzuweisen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Werktage dauern.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Plaketten erhalten Sie
- in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
- bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).
Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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