Feinstaubplakette beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Köln eine Umweltzone. Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in diese Zone nicht mehr hineinfahren. Damit Sie weiterhin überall in Köln "freie Fahrt" haben, benötigen Sie eine grüne Feinstaubplakette oder eine Ausnahmegenehmigung.
Wir verschicken die Plakette nicht mehr per Post. Suchen Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle oder eines der neun Kundenzentren dazu auf (siehe "Kontakt"), dabei können Sie sich auch vertreten lassen. Näheres dazu erfahren Sie in der Rubrik "Wo bekomme ich eine Feinstaubplakette?"
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können gerne eine Kopie vorlegen oder - Fahrzeugschein
Auch in diesem Fall reicht eine Kopie.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Online-Beantragung:
- Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
- Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
- Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
- Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.
Beantragung vor Ort:
- Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
- (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
- Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
- Ihre Daten werden aufgenommen.
- Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.
In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühr beträgt 6 Euro.
Sie können ausschließlich bargeldlos zahlen, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Plaketten erhalten Sie
- in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
- bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).
Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022