Feinstaubplakette
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Am 01. März 2007 ist die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des Fahrzeuges kann eine Feinstaubplakette erworben werden.
Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben (rot, gelb und grün), die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag zugeteilt wird. Erhältlich ist die Plakette bei den Straßenverkehrsbehörden und den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen.
Fahrzeugen ohne Feinstaubplakette kann das Befahren in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädte, einige Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten verboten werden. Diese Gebiete sind durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" gekennzeichnet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bei inländischen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei ausländischen Fahrzeugen: Fahrzeugpapiere
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Online-Beantragung:
- Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
- Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
- Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
- Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.
Beantragung vor Ort:
- Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
- (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
- Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
- Ihre Daten werden aufgenommen.
- Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.
In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Plaketten erhalten Sie
- in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
- bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).
Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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