Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplaketten

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag,

    hier zum online Antrag.

    In Wuppertal sind zum 15. Februar 2009 Umweltzonen eingerichtet worden.

    Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und auch mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen. Mit welcher Plakette das Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, erfährt man durch die Emissionsschlüsselnummer in seinen Fahrzeugdokumenten. In den Fahrzeugscheinen steht sie im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.

    Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen (Zugmaschine - Geräteträger)
    • Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge
    • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
    • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
    • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
    • Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
    • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
    • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden (unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hohheitlicher Aufgaben der Bundeswehr)
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden

    Feinstaubplaketten erhält man auch bei den technischen Überwachungsorganisationen, anerkannten AU-Werkstätten und Autohäusern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dec5fed9f98e7a8233e791b4dd7f7ecd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Fahrzeugschein (Fotokopie reicht aus)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Luftreinhalteplan

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Kennzeichnungsverordnung

    Verfahrensablauf

    Online-Beantragung:

    • Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
    • Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
    • Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
    • Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.

     

    Beantragung vor Ort:

    • Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
    • (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
    • Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
    • Ihre Daten werden aufgenommen.
    • Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.

     

    In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Online-Beantragung: Wenige Tage nach Zahlungseingang Beantragung vor Ort: sofort

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    5,90 EUR

    +0,85 EUR bei Zusendung der Feinstaubplakette

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    • Beim Straßenverkehrsamt erhalten Sie die Feinstaubplakette, ohne eine terminliche Vereinbarung, an der Information
    • Feinstaubplaketten sind zu unterschiedlichen Preisen auch bei den technischen Überwachungsvereinen, autorisierten Autowerkstätten und Autohäusern erhältlich und solange gültig, wie das Fahrzeug das eingetragene Kennzeichen hat.
    • Schwerbehinderte, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" eingetragen haben und deren Fahrzeug keine Plakette erhält, sollten als Nachweis eine Kopie des Schwerbehindertenausweises gut sichtbar ins Auto legen oder sich den Schwerbehindertenparkausweis besorgen.

    Weitere Informationen

    http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/umweltzonen-umweltplakette/ http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de