Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung
Hinweise für Iserlohn
Beschreibung
Hinweise für Iserlohn
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
Hier können Sie einen Antrag stellen!
Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
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Ansprechpartner
Stadt Iserlohn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02371 2172055
E-Mail: grundsicherung@iserlohn.de
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Iserlohn
- Mietbescheinigung SGB XII
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für ein Ersuchen zur Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung an die Deutsche Rentenversicherung
- Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung eines Mehrbedarfes nach § 30 Abs. 5 SGB XII wegen kostenaufwändiger Ernährung
- Sozialleistungen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialleistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen