Baulasten
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.
Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die entsprechende Erklärung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.
Daher ist es vor dem Erwerb eines Grundstückes auf jeden Fall ratsam, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist.
Baulastauskünfte können über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 133396
E-Mail: bauamt@rhein-sieg-kreis.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Sollte in Ihrem baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Eintragung einer Baulast erforderlich sein, ist ein amtlicher Lageplan eines ÖbVI (öffentlich bestellte Vermesssungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) einzureichen.
Formulare
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
- § 85 Landesbauordnung (BauO) 2018 NRW
- § 18 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die Eintragung einer Baulast und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Tarifstelle:
Amtshandlung:
Gebühr:
3.1.5.6.1
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast
50,00 Euro bis 250,00 Euro
3.1.5.6.2
Entscheidung über die Löschung einer Baulast
50,00 Euro bis 250,00 Euro
3.1.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50,00 Euro je Grundstück
3.1.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
30,00 Euro je Grundstück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis