Baulast

    Baulasten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

    Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.

    Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die entsprechende Erklärung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.

    Daher ist es vor dem Erwerb eines Grundstückes auf jeden Fall ratsam, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist.

    Baulastauskünfte können über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133396

    E-Mail: bauamt@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Sollte in Ihrem baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Eintragung einer Baulast erforderlich sein, ist ein amtlicher Lageplan eines ÖbVI (öffentlich bestellte Vermesssungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    • § 85 Landesbauordnung (BauO) 2018 NRW
    • § 18 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Die Eintragung einer Baulast und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

    Tarifstelle:

    Amtshandlung:

    Gebühr:

    3.1.5.6.1

    Entscheidung über die Eintragung einer Baulast

    50,00 Euro bis 250,00 Euro

    3.1.5.6.2

    Entscheidung über die Löschung einer Baulast

    50,00 Euro bis 250,00 Euro

    3.1.5.6.3

    Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    50,00 Euro je Grundstück

    3.1.5.6.4

    Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht

    30,00 Euro je Grundstück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de