Baulast

    Baulast - Eintragung und Auskunft

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden:

    • Alpen
    • Hünxe
    • Schermbeck
    • Sonsbeck

    für die Führung und Neueintragung in das Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

    Die Baulast als Instrument aus der BauO NRW greift häufig dann, wenn Vorhaben nicht dem Baurecht entsprechen. Wie zum Beispiel, wenn ein Grundstück das bebaut werden soll nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn der Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.

    In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen.

    Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f90b9f7f37e024860cc0d981cf78f490

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63-1-3 Zentralregistratur

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    63-1-2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Baulast

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • pro Tatbestand für ein belastetes Flurstück, jedoch maximal 150,00 € pro Flurstück: 50,00€
    • für ein unbelastetes Flurstück: 30,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de