Baulast

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer

    • Bebauung,
    • Nutzungsänderung oder
    • Teilung eines Grundstückes

    entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage ist § 85 Landesbauordnung (BauO NRW).

    Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.

    Beispiele:
    • Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
    • Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
    • Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.

    Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Moers geführt.

    Die beteiligten Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerinnen müssen die Eintragung der Baulast durch ihre Unterschrift in den Räumen der Bauaufsicht anerkennen.

    Hier können sich die Antragstellenden auch umfassend über die Konsequenzen der Baulasteintragung für die weitere Nutzung ihres Grundstücks informieren.

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

    Sowohl die Eintragung einer Baulast, als auch die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erfolgen gebührenpflichtig.

    Baurecht Formulare

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f556299a07714fe14b43a30fb0c1af4

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führung des Baulastenverzeichnisses

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    06.3 Fachdienst - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201- und die jeweilige Durchwahl

    Fax: 0 28 41 / 201-1 65 32

    E-Mail: Bauaufsicht@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de