Baulast

    Baulast

    Hinweise für Meerbusch

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Das Gesetz definiert die Baulast als öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus dem Gesetz ergibt. Die Baulast bewirkt keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, sondern sie räumt rechtliche Hindernisse aus, die einem Bauvorhaben im Wege stehen. Baulasten sind unwiderruflich und gelten auch für Rechtsnachfolger.

    Gesetzliche Grundlage: § 83 Baulast und Baulastenverzeichnis Landesbauordnung NRW (BauO NRW).

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Die Auskunft erfolgt grundsätzlich schriftlich.

    Der Anfrage ist neben den Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) und der Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) eine Eigentümervollmacht beizufügen.  

    Beispiele für die häufigsten Anwendungsfälle
    • Abstandflächen-Baulast
    • Vereinigungsbaulast
    • Erschließungsbaulast
    • Stellplatz- / Garagenanbindung  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1982ed861d5b3b52d540f9101880e505

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung / Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    Formulare

    Hinweise für Meerbusch

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Meerbusch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de