Baulast

    Baulast

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Eintragung einer Baulast

    Die Genehmigungsfähigkeit von Bauanträgen, Teilungsanträgen oder Entwässerungsanträgen hängt häufig von der vorherigen Eintragung einer Baulast ab.

    Die Eigentümerin oder der Eigentümer (das heißt bei Wohnungseigentum beziehungsweise Miteigentum alle Miteigentümer) und gegebenenfalls der oder die Erbbauberechtigte(n) und der oder die Auflassungsberechtigte(n) müssen über die beabsichtigte Baulasteintragung informiert und damit einverstanden sein.

    Löschung einer Baulast

    Wenn man der Ansicht ist, eine Baulast sei nicht oder nicht mehr erforderlich, kann beim Bauaufsichtsamt den Verzicht auf die Baulast beantragen.
    Antragstellende muss Eigentümerinnen / Eigentümer oder Erbbauberechtigte des belasteten Grundstück sein oder Grundstück erworben haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_972385576b2bd7a732de69bd641b8ad2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung / Bauaufsicht - 61.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Für die Eintragung einer Baulast ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Im Regelfall ist ein amtlicher Lageplan von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/ eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in mindestens 3-facher Ausfertigung vorzulegen.

    Zur Löschung einer Baulast ist ein schriftlicher Antrag erforderlich mit möglichst präziser Bezeichnung der Baulast und des Grundstücks (Gemarkung / Flur / Flurstück).

    Alternativ ist ein Online-Antrag möglich. Bitte fügen Sie dabei die erforderlichen Unterlagen sowie eine Kopie des Personalausweises als Anlage bei.

    Sie können uns auch nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen (mit Vollmacht).
    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Der Bearbeitungszeitraum hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de