Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Das Wiedergestattungsverfahren wird nur auf Antrag hin eingeleitet. Voraussetzung ist, dass nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens Umstände eingetreten sind, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist.
Die Wiedergestattung betrifft nur solche Gewerbe, für die eine besondere Erlaubnis nach spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein. Es ist jedoch ratsam, persönlich zu erscheinen.
Voraussetzungen
Die Gründe, die zur Untersagung geführt hatten, liegen nicht mehr vor.
Sie können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit künftig wieder gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann und trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die behördliche Entscheidung zur Wiedergestattung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Stemwede
Die Gebühr für das Verfahren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Wiedergestattung und liegt zwischen 250,00 € und 750,00 €.
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.
Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.
Weitere Informationen
Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.
Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Stemwede