Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Hinweise für Lippe
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf 1 Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag auf Gestattung des Gewerbes, das Sie wieder ausüben wollen, mit näheren Angaben
Angaben zum Ort der beabsichtigten Gewerbeausübung
Nachweis, wodurch Sie seit der Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind
Führungszeugnis (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320)
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9")
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis ( www.vollstreckungsportal.de) und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (erhältlich beim zuständigen Amts oder Insolvenzgericht)
Aktuelle Bescheinigungen: der Gewerbesteuer, Finanzämter und Sozialversicherungsträger
Besonderheiten bei Zahlungsrückständen:
Hatten Sie zum Zeitpunkt der vorherigen Gewerbeuntersagung Zahlungsrückstände, dann müssen Sie jeweils aktuelle Bescheinigungen der Gewerbesteuer, Finanzämter und der Sozialversicherungsträger vorlegen. Diese Bescheinigungen müssen Angaben enthalten über
die Höhe eventuell noch bestehender Rückstände, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung
den Zeitraum, aus dem die eventuelle Hauptforderung stammt
nach der Gewerbeuntersagung getroffene Tilgungsvereinbarungen, deren Abschlussdatum, Regelungen und Einhaltung
die Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen, deren Art und Erfolg
Besonderheiten bei Wohnsitzwechsel:
Wenn Sie nach der damaligen Gewerbeuntersagung umgezogen sind, dann sind die Bescheinigungen aus der Schuldnerkartei des Insolvenzgerichtes, des Finanzamtes und des Gewerbesteueramtes sowohl von den aktuellen als auch von den zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung zuständigen Behörden erforderlich.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein. Es ist jedoch ratsam, persönlich zu erscheinen.
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Die Gründe, die zur Untersagung geführt hatten, liegen nicht mehr vor.
Sie können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit künftig wieder gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann und trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die behördliche Entscheidung zur Wiedergestattung.
Fristen
Hinweise für Lippe
Antragstellung: frühestens ein Jahr nach Untersagung, in Ausnahmefällen auch früher möglich.
Kosten
Hinweise für Lippe
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Weitere Informationen
Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.
Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022