Gewerbe WiedergestattungOnline erledigen

    Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen

    Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Die zuständige Behörde hatte Ihnen wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung Ihres Gewerbes untersagt. Sie möchten jedoch nun Ihre gewerbliche Tätigkeit wiederaufnehmen. Nach Ablauf eines Jahres, bei besonderen Gründen bereits vorher, kann die Behörde Ihnen die Wiederaufnahme Ihres Gewerbes auf Antrag gestatten.

    Zuständige Behörde für den Wiedergestattungsantrag

    Der Wiedergestattungsantrag ist für neue Gewerbe im Einzugsbereich der Städte

    • Bünde
    • Enger
    • Löhne
    • Spenge
    • Vlotho

    und der Gemeinden

    • Kirchlengern
    • Rödinghausen
    • Hiddenhausen

    über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (siehe Onlinedienstleistungen) bei der Kreisordnungsbehörde zu stellen.

    Für die Wiedergestattung eines Gewerbes im Einzugsbereich der Stadt Herford hat der Antrag bei dem örtlichen Ordnungsamt der Stadt Herford zu erfolgen. Die Antragstellung für die Stadt Herford erfolgt über das Portal der Stadt Herford.

     

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e460b5b2d9074a09e8c967525cb397a

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221/13-2678

    Fax: 05221/13-2650

    E-Mail: v.damm@kreis-herford.de

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221/13-2678

    Fax: 05221/13-2650

    E-Mail: v.damm@kreis-herford.de

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wiedergestattung des Gewerbes werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

    1. Kopie eines gültiges Ausweisdokumentes,
    2. Nachweis, wodurch Sie nach der Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind
    3. eine aktuelle Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt (steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

    Bitte beachten Sie, dass im Antrag der Nachweis und die aktuelle Bescheinigung nicht als Pflichtfeld angegeben ist. Wenn Sie diese nicht mit in dem Antrag hochladen, könnte das zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein. Es ist jedoch ratsam, persönlich zu erscheinen.

    Voraussetzungen

    Die Gründe, die zur Untersagung geführt hatten, liegen nicht mehr vor.

    Sie können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit künftig wieder gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann und trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.

    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die behördliche Entscheidung zur Wiedergestattung.

    Fristen

    Antragstellung: frühestens ein Jahr nach Untersagung, in Ausnahmefällen auch früher möglich Aktuelle Unterlagen

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Gemäß Tarifstelle 10.1.1.11.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 200 bis 1.000 EUR zur Entscheidung über die Wiedergestattung nach § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung (§ 35 Abs. 6 GewO).

    Hinweis: Bei Ablehnung der Wiedergestattung wird eine Gebühr in Höhe von 75 % der errechneten Gebühr erhoben.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.

     

    Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de