Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Die zuständige Behörde hatte Ihnen wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung Ihres Gewerbes untersagt. Sie möchten jedoch nun Ihre gewerbliche Tätigkeit wiederaufnehmen. Nach Ablauf eines Jahres, bei besonderen Gründen bereits vorher, kann die Behörde Ihnen die Wiederaufnahme Ihres Gewerbes auf Antrag gestatten.
Zuständige Behörde für den Wiedergestattungsantrag
Der Wiedergestattungsantrag ist für neue Gewerbe im Einzugsbereich der Städte
- Bünde
- Enger
- Löhne
- Spenge
- Vlotho
und der Gemeinden
- Kirchlengern
- Rödinghausen
- Hiddenhausen
über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (siehe Onlinedienstleistungen) bei der Kreisordnungsbehörde zu stellen.
Für die Wiedergestattung eines Gewerbes im Einzugsbereich der Stadt Herford hat der Antrag bei dem örtlichen Ordnungsamt der Stadt Herford zu erfolgen. Die Antragstellung für die Stadt Herford erfolgt über das Portal der Stadt Herford.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wiedergestattung des Gewerbes werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Kopie eines gültiges Ausweisdokumentes,
- Nachweis, wodurch Sie nach der Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind
- eine aktuelle Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt (steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Bitte beachten Sie, dass im Antrag der Nachweis und die aktuelle Bescheinigung nicht als Pflichtfeld angegeben ist. Wenn Sie diese nicht mit in dem Antrag hochladen, könnte das zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein. Es ist jedoch ratsam, persönlich zu erscheinen.
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Voraussetzung ist, dass Sie der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen können, dass die Gründe, die zur Untersagung Ihrer Gewerbeausübung geführt haben, nicht mehr vorliegen. Die zuständige Behörde muss aufgrund Ihres zwischenzeitlichen Verhaltens außerdem die Prognose stellen können, dass Sie Ihr Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes von der zuständigen Behörde untersagt, können Sie in der Regel nach Ablauf eines Jahres einen Antrag auf Wiedergestattung stellen (siehe Onlinedienstleistungen).
Nach Ihrer Antragsstellung überprüft die Behörde Ihre gewerbliche Zuverlässigkeit.
Sollte die Behörde zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen Ihre gewerbliche Tätigkeit wieder zu gestatten ist, erfolgt eine Löschung des Eintrages der Gewerbeuntersagung im Gewerbezentralregister. Daraufhin können Sie eine Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) bei Ihrem örtlichen Ordnungsamt stellen und Ihre selbstständige Tätigkeit wiederaufnehmen.
Fristen
Hinweise für Herford
In der Regel kann die Wiedergestattung erst nach einem Jahr erfolgen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu dienen, um durch eine geänderte Lebensweise der Behörde gegenüber zu verdeutlichen, dass die Gründe für die Unzuverlässigkeit weggefallen sind. Aus übergeordneten Gründen, beispielsweise wirtschafts- oder strukturpolitischer Art, kann ausnahmsweise auch schon früher die Ausübung des Gewerbes wieder gestattet werden.
Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass durch die Wiederaufnahme des Gewerbes zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden oder Gläubigern Ihres Betriebes der Schuldenabbau ermöglicht wird, indem in Ihrem Betrieb wieder Einnahmen zur Schuldenrückführung generiert werden. Alleine der Wegfall der die Unzuverlässigkeit begründenden Umstände genügt nicht für die Verkürzung der Jahresfrist.
Kosten
Weitere Informationen
Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.
Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022