Gewerbe Wiedergestattung

    Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen

    Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4623641c802f27343ab46ee2337fa976

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9059c854e1de75f553ff9682e52e958e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221-221-26407

    Fax: 0221-221-26170

    E-Mail: nicola.ehrenfried@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser schriftlicher Antrag
      in dem Sie das Gewerbe, das Sie wieder ausüben möchten, und möglichst auch schon den Ort der beabsichtigten Gewerbeausübung benennen. Darüber hinaus müssen Sie im Antrag darstellen und durch geeignete Nachweise glaubhaft machen, wodurch Sie seit der vorhe
    • Führungszeugnis
      Das Führungszeugnis (Belegart "0") können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
      Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldebehörde ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus) anfordern
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      Erhältlich beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht. Für Köln: Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon 0221 / 477-0. Die Unterlagen sollen nicht älter als sechs Monate sein. Siehe auch nähere Erläuterungen unter "Besonderheiten b
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013
      über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013. Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsge
    • aktuelle Bescheinigungen
      der Gewerbesteuer-, Finanzämter und Sozialversicherungsträger; nähere Erläuterungen unter "Besonderheiten bei Zahlungsrückständen", sowie "Besonderheiten bei Wohnsitzwechsel"

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein. Es ist jedoch ratsam, persönlich zu erscheinen.

    Voraussetzungen

    Die Gründe, die zur Untersagung geführt hatten, liegen nicht mehr vor.

    Sie können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit künftig wieder gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 35 Absatz 1 Gewerbeordnung, § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann und trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.

    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die behördliche Entscheidung zur Wiedergestattung.

    Fristen

    Antragstellung: frühestens ein Jahr nach Untersagung, in Ausnahmefällen auch früher möglich Aktuelle Unterlagen

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr für das Verfahren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Wiedergestattung und liegt zwischen 250 und 750 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro. Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre. Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.

     

    Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de