Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Kamen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

    Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:

    1. die Speicherung biometrischer Daten,
    2. den elektronischen Identitätsnachweis und
    3. die qualifizierte elektronische Signatur.

    Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.

    Weitere Informationen über den "Neuen Personalausweis" finden Sie in dieser PDF-Datei

    Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit. 

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05da4f5572521ac4b39931798b49ed71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Kinderreisepass oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    • bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Eheurkunde
    • bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

    Die Zustimmung kann erfolgen:

      • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
      • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
      • eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

    Dieselben Kriterien gelten ebenfalls für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises.

    Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,

    1. die Speicherung biometrischer Daten,
    2. den elektronischen Identitätsnachweis und
    3. die qualifizierte elektronische Signatur.

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie in dieser PDF-Datei.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kamen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kamen

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Hinweise für Kamen

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamen

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Hinweise für Kamen

    • Personen bis 24 Jahre: 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre    
    • Personen ab 24 Jahre: 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
    • vorläufiger Ausweis:     10,00 Euro, Gültigkeitsdauer 3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de