Vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Espelkamp
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
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Wo muss ich meinen Personalausweis beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht. Für den Aufenthalt in Deutschland und in der Europäischen Union genügt ein Personalausweis.
eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union
Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind:
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Geburtsurkunde
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Fristen
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Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
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Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
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- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Wer die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte, diese aber noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Alternativ können Sie hierfür einen Termin im Bürgerbüro buchen.
Auf Antrag wird durch das Bürgerbüro ein Braille-Aufkleber auf den Personalausweis Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Einführung der Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung im Alltag die Unterscheidung des Personalausweises von anderen Karten erleichtern.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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