Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Lage

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.

    Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_405b840c92a3435d25aa4bf3a8caa67d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
      im Format 35 mal 45 mm mit einfarbig, hellem Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre!
    • Ihren bisherigen Personalausweis - hilfsweise den Reisepass, falls der bisherige Personalausweis nicht aufzufinden ist
    • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
    • bei einer Erstausstellung den Kinderreisepass falls vorhanden
    • Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    10,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de