Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzten. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Dülmen beantragen. Die Lieferzeit Ihres Personalausweises beträgt 2 bis 3 Wochen.

    Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:

    Statusabfrage

     

    Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. 

     

    Online-Ausweisfunktion

    Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

    Die elD auf Ihrem Personalausweis aktivieren oder eine neue Pin setzen, können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises an der Infothek im Bürgerbüro.

     

    Verlust des Personalausweises

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. 

    Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte folgendes:
    Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. 

    Hinweis:
    Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. 

    Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie diese Unterschriftenfunktion separat, bei Ihrem Anbieter (Trustcenter), sperren lassen.  

    Wiederauffinden eines Dokumentes

    Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

    Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Dienstags und Donnerstags ist das Bürgerbüro terminfrei geöffnet.

    Termin vereinbaren

     

    Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6bc4d1ab28279be262d7bf45287855db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
    • ein aktuelles biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
    • Nachweis über gemeinsames Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder alleiniges Sorgerecht (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt)
    • Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich. Auch Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, müssen anwesend sein. 

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you

    • have German nationality
    • have reached the age of 16,
    • are registered in Germany and
    • do not have a valid identity card or passport.

    Bearbeitungsdauer

    You will receive the temporary identity card immediately.

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Name Typ Kosten Beschreibung für Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre gültig $kosten.typ 37,00 EUR für Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig $kosten.typ 22,80 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de