Vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Coesfeld
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Unter bestimmten Umständen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate lang gültig.
Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Sie müssen dazu persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und Ihre Unterschrift abgeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder wenn Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (zum Beispiel durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch eine Eingürgerungsurkunde, eine Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Fristen
Hinweise für Coesfeld
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Hinweise für Coesfeld
10 Euro für jeden Antragsteller
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld