Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Coesfeld

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Unter bestimmten Umständen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate lang gültig.

    Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Sie müssen dazu persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und Ihre Unterschrift abgeben.

    Rechtsgrundlagen allgemein
    • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
    • Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
    • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
    Formulare

    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a66c266a56e6b7d3e365687f7b1739c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Ihren bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass
    • Bei Verlust dieses Ausweises oder wenn Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde 
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
    • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (zum Beispiel durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch eine Eingürgerungsurkunde, eine Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    10 Euro für jeden Antragsteller

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de