Vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Billerbeck
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Billerbeck
Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, wird ihr ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt.
Wie lange ist ein vorläufiger Personalausweis gültig?
Ein vorläufiger Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Wer kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen?
Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Verlust Ihres Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Fristen
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Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Billerbeck
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
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- 10,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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