Vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Sankt Augustin
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, beantragen Sie dieses bitte beim Bürgerservice der Stadt.
Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Personalausweis beantragt?
Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen. Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung.
Der Personalausweis
Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion, der elektronischen Identitätsfunktion (eId) ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig. Die elektronische Identitätsfunktion ermöglicht es, dass auf Ihren Wunsch Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden können. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier. Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung beim Bürgerservice bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden
- Bei Personen unter 16 Jahren muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das
- Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden.Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
- Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig unbedingt notwendig ist.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
Personen unter dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
Nutzung des Selbstbedienungsterminal: 8,10 Euro pro Bild
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Nachträgliches Aktivieren der Onlinefunktion: keine Kosten
Ändern der PIN-Nummer: keine Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin