Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das sind in Königswinter die Bürgebüros - bPunkt Oberpleis und bPunkt Altstadt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Ihr Personalausweis verfügt über digitale Funktionen, die Sie im bPunkt freischalten lassen können. Auf diese Weise können Sie Sich online digital ausweisen oder Dokumente online digital signieren und rechtssichere Verträge schließen. Eine Freischaltung ist bei neueren Personalausweisen nicht mehr nötig.
Verlustmeldung
Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden sein, sollten Sie ihn unverzüglich unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. (Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).Ebenso müssen Sie den Verlust dem bPunkt melden, um einem Identitätsdiebstahl vorzubeugen!
Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde. Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.
Sie müssen dem bPunkt unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02244 889-389
Bürgerservice bpunkt Königswinter-Oberpleis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02244 889-279
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königswinter
- Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
- Biometrisches Passbild
- ggf. alter Personalausweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
- ggf. weitere Dokumente auf Anforderung
Formulare
Hinweise für Königswinter
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Königswinter
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
- EUR 10.00
- EUR 13.00 Surcharge for applications submitted outside office hours or not at the main place of residence
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Königswinter
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024