Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.
- Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
- Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
- Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.
- Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.
Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis
- Online ausweisen
- An Automaten ausweisen
- Automatisch Formulare ausfüllen
- Online-Behördengänge
- Barrierefreie Internetdienste nutzen
- Zutrittskontrollen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.
Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal
Besonderheiten
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 Euro
- Antragsteller über 24 Jahren 37,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
- Verlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Inneren zum neuen Personalausweis
- Einverständniserklärung Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Verlustanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises Geben Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Abholung dem Bevollmächtigten mit.
- Wiederauffindungsanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024