Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Seit dem 01.11.2010 erhalten alle Personen, die einen Personalausweis beantragen, die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Die "alten" Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht demnach nicht, ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.

    Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

    Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.

    Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

    Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.

    Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.

    Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).

    Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.

    Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Benötigte Unterlagen:

    • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
    • Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
    • bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
    • bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
    • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel

    zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren

    • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
    • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

    Gebühren 

      Euro Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) 37,00 Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres)  22,80  vorläufiger Personalausweis 10,00     

    Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: 

      Beantragung außerhalb der Dienstzeit  13,00  Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00  Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als  Auslandsdeutscher 30,00    

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6f0f0c866534361f32f98226247dd14

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkelenz

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you

    • have German nationality
    • have reached the age of 16,
    • are registered in Germany and
    • do not have a valid identity card or passport.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkelenz

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.

    Kosten

    • EUR 10.00
    • EUR 13.00 Surcharge for applications submitted outside office hours or not at the main place of residence

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de