Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis? Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beantragen.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Alter Personalausweis
Der bisherige Ausweis wird bei der Aushändigung des vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises eingezogen. - Bisheriger Kinderreisepass
- Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, falls Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der G - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollten nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Unter "Passfoto - analog und digital" finden Sie Informationen zu den - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen. - Diebstahlsanzeige der Polizei
Falls der bisherige Personalausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Köln
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Für die Neuausstellung des endgültigen Personalausweises:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Zahlungsmittel
Informationen zu unseren Zahlungsmitteln
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024