Personalausweis Ausstellung vorläufig
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Grefrath
Der vorläufige Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland.
Er ist grundsätzlich auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der EU, jedoch wird ein vorläufiger Personalausweis nicht von allen Stellen akzeptiert.
Für Reisen außerhalb der EU ist ein vorläufiger Personalausweis in der Regel nicht gültig. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar.
Über die Einreisebestimmungen einzelner Länder und die benötigten Ausweisdokumente informiert Sie das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie auch bei der Botschaft Ihres Reiselandes.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Er ist höchstens 3 Monate gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.
Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Minderjähriger den vorläufigen Personalausweis allein beantragen, wenn er/sie vorher schon ein Ausweisdokument besessen hat und die Identität davon abgeleitet werden kann. Für unter 16-jährige kann nur der gesetzliche Vertreter den Personalausweis beantragen.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen im Bürgerservice sofort bei Antragsstellung ausgehändigt.
Sollten Sie ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben muss dieser Verlust persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Grefrath
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Grefrath
- vorläufiger Personalausweis: 10,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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