Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Sofern der Personalausweis an Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind mit anwesend sein.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.
Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt. www.auswaertiges-amt.de
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Ansprechpartner
33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02102 550-3222
Fax: 02102 550-9322
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ratingen
Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis
- Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos. Das Selbstbedienungsterminal ist für Kleinkinder nicht geeignet.
Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.
Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich
- Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
- Ausweise beider Eltern
- Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.
Formulare
Hinweise für Ratingen
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ratingen
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Ratingen
Personalausweis
- Bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
- Nach dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Ratingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Ratingen