Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal .

    Gültigkeit:

    Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:

    • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
      • hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:
        - Studio 86
        - Foto Schatz
        - Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €)
      • Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können
    • Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung
       

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Personalausweis: 37,00 €
    • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 €
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (wird sofort ausgestellt, nur zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Reisen mit dem Personalausweis: 

    Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de