Personalausweis
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Issum
Bitte halten Sie zur Beantragung des neuen Personalausweises die unten genannten Unterlagen bereit, ansonsten kann der Personalausweisantrag nicht entgegen genommen werden. Die Geburtsurkunde benötigen Sie nur, wenn in Ihrem Namen (z. B. André) oder Geburtsort (z. B. Koło) ein Sonderzeichen vorkommt (die Sonderzeichen müssen in diesen Fällen nacherfasst werden). Bei besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen (z.B. Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler, Doppelstaatler) werden weitere Unterlagen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt.
Die persönliche Antragstellung ist hier erforderlich.
Bei Kindern bis 16 Jahren ist für die Ausstellung eines Personalausweisantrages die Einverständniserklärung beider Elternteile oder gegebenenfalls eine Sorgerechterklärung erforderlich.
Online-Funktion
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Nutzungsfreundlichkeit des Online-Ausweises. Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Abholung des Personalausweises
Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden. Der Ausweis kann jedoch auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die Sie auf dieser Seite herunterladen können. Wichtig ist hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes.
Unter dem folgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Ausweisdokuments einsehen und erfahren, ob ihr Ausweis bereits an die Gemeinde versendet wurde und dort zur Abholung bereit liegt.
Alte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Dokumentes.
Besuchen Sie das Personalausweisportal im Internet unter www.personalausweisportal.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Issum
Formulare
Hinweise für Issum
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Issum
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Issum
- bis einschließlich des 23. Lebensjahres: 22,80€
- ab dem 24. Lebensjahr: 37,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Issum
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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