Aufenthaltskarte AusstellungOnline erledigen

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen

    Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie und Ihre Familienangehörigen sich in den Staaten der Europäischen Union frei bewegen. Dies gilt auch für Bürger der EWR-Staaten. Dies besagt das Freizügigkeitsrecht. Für Ihre Familienangehörigen benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltskarte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürgern haben ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit, wenn sie EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger begleiten oder ihnen nachziehen. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt.

    Familienangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren zusammen mit den Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc648122402c21be63b7466e4a08bb4a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Unterlagen können sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.

    • Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
      Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten.
    • Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung und Bewilligung wird die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Fristen

    Wenn Sie Ihre Angaben gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltskarte für Ihre Familienangehörigen innerhalb von 6 Monaten. Die Aufenthaltskarte ist in der Regel 5 Jahre gültig.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Kosten belaufen sich auf:

    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
    • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

    Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de