Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürgern haben ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit, wenn sie EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger begleiten oder ihnen nachziehen. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt.
Familienangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren zusammen mit den Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- bei Ehepartnern: Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
- Nachweise zum Einkommen, z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung des Steuerberaters, Bescheid über Sozialleistungen
Weitere Unterlagen können sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.
Voraussetzungen
Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.
- Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten. - Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung und Bewilligung wird die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.
Fristen
Kosten
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Die Kosten belaufen sich auf:
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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