Aufenthaltskarte Ausstellung

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

    Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie und Ihre Familienangehörigen sich in den Staaten der Europäischen Union frei bewegen. Dies gilt auch für Bürger der EWR-Staaten. Dies besagt das Freizügigkeitsrecht. Für Ihre Familienangehörigen benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltskarte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt und können sich frei und ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU bewegen.

    Auch bei ihren Familienangehörigen ist das eigentlich nicht anders. Wenn die Familienangehörigen allerdings Drittstaatsangehörige sind - also aus einem Land außerhalb der EU kommen - müssen sie sich eine "Aufenthaltskarte" ausstellen lassen. Diese wird bei der Abteilung Migration beantragt und muss innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden, über die Einreichnung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bescheinigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_258fcd26064dea2c41d6a31ce6326a47

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    gültige Ausweispapiere, Meldebestätigung der EU-Bürgerin oder des EU-Bürgers und Nachweis ihrer/seiner Freizügigkeitsberechtigung (z.B. Arbeitnehmerstatus), Nachweis, dass die EU-Bürgerin oder der EU-Bürger dem Familienangehörigen Unterhalt gewährt, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz, Nachweis über den Status als Familienangehörige/r, Eventuell werden weitere Unterlagen benötigt

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.

    • Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
      Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten.
    • Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    6 Monate nach Einreise

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Gebühr: 22,80€ bis 37,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Links:
    Downloads:
    • Broschüre Ausbildung und Studium in Deutschland sowie das deutsche Bildungssystem

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de