Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Anträge auf Erholungshilfen können nur von einem bestimmten Personenkreis (Kriegsopfer und deren Angehörige) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialamt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das Bürgeramt nimmt Anträge auf Erholungshilfen zwecks Weiterleitung entgegen.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde
Je nach Fallgestaltung Werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.
Formulare
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Voraussetzungen
Anerkennung als Berechtigter (Anerkennungsbescheid)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch die zuständige Versorgungsbehörde erbracht und sind dort zu beantragen:
- Zahnersatz,
- Hilfsmittel,
- Bewegungstherapie,
- Sprachtherapie,
- Beschäftigungstherapie,
- Belastungserprobung,
- Arbeitstherapie,
- Badekuren,
- Ersatzleistungen,
- Versehrtenleibesübungen,
- Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
Alle übrigen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
Sind Sie nicht Mitglied einer Krankenkasse, wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stichwörter
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