Heilbehandlung für Kriegsopfer

    Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    • Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
    • Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
    • Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
    • Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Leistungen für Kriegsopfer (LAG)

    Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4da077ea1f94afeb0a00af193e339994

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistingssachbearbeitung Hilfen in Anstalten und besondere leistungen nach SGB Xll

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 33

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfe in Alten- und Pflegeheimen, Blindengeld, Mahlzeitendienst - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

    Je nach Fallgestaltung Werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Anerkennung als Berechtigter (Anerkennungsbescheid)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch die zuständige Versorgungsbehörde erbracht und sind dort zu beantragen:

    • Zahnersatz,
    • Hilfsmittel,
    • Bewegungstherapie,
    • Sprachtherapie,
    • Beschäftigungstherapie,
    • Belastungserprobung,
    • Arbeitstherapie,
    • Badekuren,
    • Ersatzleistungen,
    • Versehrtenleibesübungen,
    • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß

    Alle übrigen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
    Sind Sie nicht Mitglied einer Krankenkasse, wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

    Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de