Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich

    Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

     

    Als zuständige Behörde für den Tierschutz im Kreis Warendorf erhält das Veterinäramt regelmäßig Hinweise auf nicht tierschutzgerecht gehaltene Tiere oder Beschwerden über tierschutzwidrige Tierhaltungen. 

    Zur zeitnahen Bearbeitung dieser wertvollen Informationen bitten wir um Mitteilung der Sachverhalte anhand der Kernfrage: 

     

    Wer hat wann, wo, was beobachtet? 

     

    Die Beantwortung folgender Fragen im Einzelnen ist dabei hilfreich: 

    1. Wer hat es beobachtet? 
       Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer  an, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
    2. Wann haben Sie es beobachtet? 
       Bitte geben Sie Datum, Uhrzeit und / oder Zeitraum an.
    3. Wo haben Sie es beobachtet? 
       Bitte geben Sie den genauen Ort mit Adresse an.
    4. Was haben Sie beobachtet? 
       Welches Tier, welche Tiere sind betroffen? 
       Bitte Tierart(en) angeben und falls bekannt, Einzelheiten über  das Tier / die Tiere, wie z. B. Anzahl, Rasse, Alter, Geschlecht,  Farbe, Größe, besondere Kennzeichen usw. mitteilen. 
      Wem gehört das Tier bzw. wem gehören die Tiere, wer ist für das Tier / die Tiere verantwortlich? Bitte Name, Adresse und falls bekannt Telefonnummer und / oder Erreichbarkeit angeben. Auch Mitteilung der Arbeitsstelle, Tageszeit, wann der Tierhalter von der Arbeit kommt oder die Tiere versorgt, berufliche oder familiäre Beziehungen, über die der Tierhalter erreichbar sein kann, sind nützlich. Bei manchen Grundstücken oder Wiesen kann auch der Eigentümer oder Verpächter weiterhelfen. 
      Und ganz wichtig: 
      Bitte schildern Sie den genauen Sachverhalt und die konkreten tierschutzwidrigen Tatsachen!
      Falls vorhanden, können Sie auch aussagefähige Fotos oder Skizzen beilegen.
    5. Haben Sie den Tierhalter oder Tierbetreuer bereits auf den Sachverhalt angesprochen? 
      Falls ja, wie war die Reaktion? Bitte teilen Sie mit, wann der Tierhalter angesprochen wurde und ob sich seitdem etwas verändert hat.
    6. Gibt es weitere Zeugen? 
       Falls ja, teilen Sie bitte jeweils Name, Adresse, Telefonnummer mit.

    Mit der Beantwortung dieser Kernfragen tragen Sie maßgeblich zu den darauf folgenden Ermittlungen bei. Je präziser uns diese Informationen erreichen, desto schneller können wir reagieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Sie helfen uns außerdem bei der ersten Einschätzung, wie dringlich der jeweilige Fall ist, so dass wir eklatante Verstöße unverzüglich erkennen und bearbeiten können und weniger eilige danach verfolgen. 

    Sie erreichen uns: 

    per Fax unter 0 25 81 / 53 - 39 99 

    in dringenden Fällen zu den Geschäftszeiten auch per Telefon unter 
    0 25 81 / 53 - 3901 

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 12

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3901

    Fax: 02581 53-3999

    E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

     

    Tierschutzgesetz
    Verordnungen:

    • Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
    • Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Legehennenverordnung)
    • Tierschutz-Hundeverordnung
    • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransport-Verordnung)

    Gutachten:

    • Tierschutz im Pferdesport
    • Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
    • Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln
    • Haltung von Greifvögeln und Eulen
    • Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
    • Haltung von Papageien
    • Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
    • Haltung von Terrarientieren
    • Haltung von Wild in Gehegen
    • Tiere von Zirkusbetrieben
    • Haltung von Säugetieren

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de