Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Um der Beschwerde möglichst schnell nachgehen zu können, ist die Angabe des genauen Ortes der Tierhaltung bzw. Hergangsortes unerlässlich. Sofern sich im Rahmen der Fallbearbeitung weitere Rückfragen ergeben sollten, wäre es ebenso hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen würden. Dies ist allerdings keine Pflicht. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Nichtsdestotrotz gehen wir anonymen Hinweisen und Beschwerden ebenso nach.
Bei Lärmbelästigung oder bissigen bzw. gefährlichen Hunden ist nicht das Veterinäramt, sondern das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach zuständig. Beschwerden über Lärm von Tieren oder über bissige bzw. gefährliche Hunde richten Sie daher bitte an das Ordnungsamt.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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