Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
- Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
- Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
- Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
- Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Leistungen für Kriegsopfer (LAG)
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)
Formulare
Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hilflosigkeit
- Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
- die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
- die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
- bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
- Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
- bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
- Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017