vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmaligOnline erledigen

    Wohngeld beantragen

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
    Diesen Zuschuss gibt es als:

    1. Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
    2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

    Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

    1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.

    Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:

    • Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
    • per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)

    Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

    • A - F: Herr Siegel
    • G - K: Frau Thiede
    • L - R: Herr Yilmaz
    • S-Z: Herr Raczynski

    Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Wohngeldstelle:

    Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

    Donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1dd7218fce0e844b21c3f005a49fe20c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
    • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
    • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
    • letzte Mietänderung
    • Kaltwasserabrechnung
    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Gesamteinkommen

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.

    Einkommen der Haushaltsmitglieder

    Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de