vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmalig

    Wohngeld beantragen

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
    Wohngeld gibt es als:

    • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung
    • Mietzuschuss für Mieter eines Zimmers
    • Mietzuschuss für Bewohner eines Heims
    • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims
    • Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung.

    Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

    Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
    Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.

    Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

    Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Mit dem Wohngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen - die Wohngelderhöhung 2023 ist bereits eingearbeitet und die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, sodass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird.

    Wohngeld online beantragen:

    www.wohngeldrechner.nrw.de

    Alternativ können Sie die Antragsvordrucke an der Einlasskontrolle des Rathauses erhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag ab dem Ersten des Monats gilt, in dem er gestellt wird. Am 31.01.2023 muss beispielsweise die Antragstellung  noch am gleichen Tag erfolgen um für den Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können. Also Online oder per Posteinwurf am Rathaus. Formlos mit den notwendigen Angaben (Wohngeldantrag, Person, Wohnung) ist für die Stellung des Antrags ausreichend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5b9c3b1629de50bd7ec84a591aaae6dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis, Reisepass oder  Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
    • Mietvertrag 
    • Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
    • Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung
    • Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens
    • Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige):

    Falls zutreffend:

        • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
        • Verdienstabrechungen der letzten 12 Monate
        • Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber
        • Bescheid über Arbeitslosengeld II / Grundsicherung
        • Bescheid über BAföG / BAB
        • Rentenbescheid
        • Bescheid über Kinderzuschlag / Nachweis der Beantragung
        • Aktueller Kontoauszug über Kindergeld
        • Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä.

    Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvetrag, Wohnflächennachweis, Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, Grundbuchauszug, ...) vor.

    Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.

     

    Für Ihren Weiterleistungsantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
    • Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung
    • Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens
    • Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige):

    Falls zutreffend:

        • Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate
        • Aktueller Rentenbescheid
        • Bescheid über Kinderzuschlag
        • Aktueller Kontoauszug über Kindergeld
        • Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber
        • Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä.

    Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Aktueller Kontoauszug über Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, ggf. Anschlusszinsvereinbarung, ...) vor.

    Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.

    Mehr Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der entsprechenden Website des Bundesinnenministeriums.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Gesamteinkommen

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.

    Einkommen der Haushaltsmitglieder

    Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Der Antrag auf Wohngeld ist für Sie kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Zweiter Heizkostenzuschuss

    Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

    Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

    In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de