vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmalig

    Wohngeld beantragen

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wohngeld

     

    Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten.

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.

    Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich.

     

    Voraussetzungen:

    Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
    • der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

     

    Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden.

     

    Antragsmöglichkeiten:

    Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
    • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail
    • Antragsformulare in Papierform

    Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern.

     

    Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag:

    • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
    • Kopie des Mietvertrages
    • Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters)
    • Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
    • durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Aufenthaltstitel
    • Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger

     

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

     

    Allgemeine Hinweise:

    Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.

    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
    • verschiedene andere Sozialleistungen.

    Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

    Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

     

    Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

     

     

    ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG

    Fachbereich Soziales

    Wohngeldstelle

    Berliner Str. 70

    33330 Gütersloh

    Telefon: 05241/82-1

    Fax: 05241 82-2134

    Email: wohngeld@guetersloh.de

     

     

     

    Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.

    Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit

    von

     

    Montags               9:00 - 12:00 Uhr und

    Donnerstags      14:00 - 16:30 Uhr

      

    Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar:

    Familienname

    Sachbearbeiter/in

    Tel.-Nr.

    05241/82 -

     

    A

    Frau Katz

    2748

    Mo - Do vormittags

    B, D

    Frau Bröder

    2403

     

    C, E - G

    Frau Bachri Oglou

    2082

     

    H - J, O

    Frau Pankratius

    2213

     

    K, U, Z

    Frau Penner

    2081

     

    L - M

    N.N

    3110

     

    P - R, V

    Herr Ciecierski

    2034

    Di - Fr

    S

    Herr Haskamp

    2108

     

    N, T, W - Y

    Frau Dallmann

    3196

     

                                                                                 

     

    Die Mitarbeiter*innen

     

    • sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
    • nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
    • informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.

     

     

    Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung

    MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)

     

    Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)

    2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)

     

    Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

     

    https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

     

    https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e064041dd0c5576e5f24cd3e6260344

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-1

    E-Mail: wohngeld@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung

    MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)

     

    Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)

    2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)

     

    Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

     

    https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

     

    https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de