Wohngeld Bewilligung erstmalig
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Neuerungen zum Wohngeldantrag
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.
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Ansprechpartner
Wohngeld Hotline
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: wohngeld@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Die Bundesregierung hat die Neugestaltung des Wohngeldes beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-plus-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Ziel ist, mehr Bürger*innen den Zugang zu dieser Leistung zu ermöglichen und somit zu einer Entlastung bei Miete und den in diesem Zusammenhang gestiegenen Kosten beizutragen.
Erste Prognosen ergeben, dass sich der berechtigte Personenkreis mehr als verdreifachen wird. Die Umsetzung dieser Wohngeld-Reform stellt die Verwaltungen in der Kürze der Zeit vor sehr große Herausforderungen. Aufgrund dessen muss mit erheblich längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Weitergehende Informationen zur Wohngeld- Plus Reform finden Sie bei den
Die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses im Rahmen des Entlastungspaketes III der Bundesregierung, der allen Wohngeldberechtigten zugutekommt, die mindestens in einem der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben, erfolgte Mitte Januar.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
- Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
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