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    Wohngeld Bewilligung erstmalig

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.

    Neuerungen zum Wohngeldantrag 

    Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a9705ea8d5ea96d267e2984c0e2ed2f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld Hotline

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Anton-Straße 69

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: wohngeld@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Wohngeldantrag, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis - Quittung, Bankbeleg usw. - der Mietzahlungen für die letzten drei Monate, Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
    • der Höhe des Familieneinkommens und
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

    Hier geht es direkt zu den Online-Anträgen

    Fristen

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die Bundesregierung hat die Neugestaltung des Wohngeldes beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-plus-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Ziel ist, mehr Bürger*innen den Zugang zu dieser Leistung zu ermöglichen und somit zu einer Entlastung bei Miete und den in diesem Zusammenhang gestiegenen Kosten beizutragen.

    Erste Prognosen ergeben, dass sich der berechtigte Personenkreis mehr als verdreifachen wird. Die Umsetzung dieser Wohngeld-Reform stellt die Verwaltungen in der Kürze der Zeit vor sehr große Herausforderungen. Aufgrund dessen muss mit erheblich längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

    Weitergehende Informationen zur Wohngeld- Plus Reform finden Sie bei den 

    FAQs zur "Wohngeld Plus" Reform auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses im Rahmen des Entlastungspaketes III der Bundesregierung, der allen Wohngeldberechtigten zugutekommt, die mindestens in einem der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben, erfolgte Mitte Januar.

    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

    • Bürgergeld nach dem SGB II,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
    • verschiedene andere Sozialleistungen.
    • Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

    Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

    Wohngeld-Proberechner

    Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de