Wildschäden Ersatz

    Wildschäden Ersatz

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Es besteht ein Erstattungsanspruch auf Wildschäden, wenn sie auf Grundflächen aufgetreten sind, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Hierbei handelt es sich in der Regel um Flächen außerhalb der Wohnbebauung. Der Schaden ist innerhalb einer Woche, nachdem der Berechtigte/die Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden.

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a76e0fdc001d7061446ecf4b91ec39fb

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kosten

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    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de