Wildschäden Ersatz

    Wildschäden Ersatz

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie haben einen Wild- oder Jagdschaden auf Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück entdeckt? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz.

    Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane verursachte Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Es ist auch der Wildschaden zu ersetzen, der an getrenntem, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen eines Grundstücks eingetreten ist.

    Wildschaden an Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ist nicht zu ersetzen.

    Wird ein Grundstück beschädigt, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder angegliedert ist, so hat die Jagdgenossenschaft den Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Hat der Jagdpächter oder die Jagdpächterin den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den diesen bzw. diese. Bei Eigenjagdbezirken gelten die Bestimmungen entsprechend.

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden ist bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich anzumelden oder per Online-Antrag einzureichen.

    Nach rechtzeitiger Anmeldung lässt die Gemeinde den Schaden ermitteln ist (Feststellungsverfahren). Zu dem Termin wird auch der Jagdpächter geladen, sofern dieser den Wildschaden ganz oder teilweise zu erstatten hat. Beteiligt an dem Termin sind die Geschädigten und die zum Schadenersatz Verpflichteten einschließlich der Jagdpächter*innen, die einen Schaden ganz oder teilweise zu erstatten haben. Zudem wird ein Wildschadenschätzer oder eine Wildschadenschätzerin hinzugezogen, wenn ein beteiligte Person dies beantragt.

    Kommt eine Einigung zustande, wird eine Niederschrift über den zu ersetzenden Schaden sowie über die Verfahrenskosten aufgenommen.

    Kommt keine Einigung zwischen der ersatzberechtigten und der ersatzpflichtigen Seite zustande, wird in einem Folgetermin von der Gemeinde ein Wildschadenschätzer oder eine Wildschadenschätzerin geladen.

    Aufgrund des Schadensgutachtens wird die Gemeinde die Höhe des Schadens in einem Bescheid festsetzen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de