Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
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Ansprechpartner
Verwaltung Baubetriebshof
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320
Fax: 0 23 04 / 104-292
Verwaltung Baubetriebshof
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320
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Abfallentsorgung und Friedhöfe
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-393
Fax: 0 23 04 / 104-292
Verwaltung Baubetriebshof
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
- Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz (KrW/AbfG) vom 27.09.1994 in der z.Z. gültigen Fassung
- Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21.06.1988 in der z.Zt. gültigen Fassung
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwerte
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
Abfallgebühren 2024
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerte
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024