Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Die Gemeinde Schalksmühle hält für Privathaushalte und Gewerbebetriebe eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten bereit, die zum Teil auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Neben der Hausmüllentsorgung (schwarze Tonne) werden auch die Behälter für Altpapier (grüne Tonne) und Leichtverpackungen (gelbe Tonne) direkt am Grundstück abgeholt. Das Fassungsvermögen der Tonnen richtet sich nach der Mindestmenge lt. der gültigen Satzung - zusätzliches Behältervolumen für Restmüll und Papier kann jederzeit gebührenpflichtig bereitgestellt werden.
Die kostenlose Sperrgutabfuhr erfolgt wöchentlich und die Entsorgung der Elektro- und Elektronikgroßgeräte 14-tägig ebenfalls direkt am Grundstück. Bitte nehmen Sie die Anmeldung online im Lobbe-Portal vor.
Elektrokleingeräte und Leuchtstoffröhren werden am Bauhof, Hälverstraße 75, gesammelt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, am Bauhof Bioabfälle sowie während der "grünen Jahreszeiten" samstags Grünabfälle zu entsorgen.
Für die Sammlung von Altglas stehen im Gemeindegebiet Container zur Verfügung.
Nähere Informationen über die Termine der Abfallentsorgung und Standorte/Standzeiten des Schadstoffmobils finden Sie im Abfallkalender.
Weitere detaillierte Informationen zur Abfallbeseitigung finden Sie auf dieser Homepage im Bereich Rathaus & Bürger / Abfallbeseitigung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Satzung über die Abfallentsorgung
Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG-
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Gültig ab 01.01.2024:
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Altpapier (erste Tonne) und Leichtverpackungen sowie Sperrmüll, Elektroschrott, Bio- und Grünabfälle sowie die Nutzung des Schadstoffmobils ist in der Regel kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schalksmühle
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024